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Prüf mit!
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5 gute Gründe ...
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.... sich als PrüferIn zu engagieren
Persönliches ehrenamtliches Engagement
Die Tätigkeit als PrüferIn in der Dualen Berufsausbildung ist ein gesellschaftlich wichtiges Ehrenamt. Das Prüfen schult Deine fachlichen und sozialen Kompetenzen, Dein Einfühlungsvermögen und Deine Menschenkenntnis
Verantwortung tragen
Übernimm innerbetriebliche Verantwortung und sorge mit für eine den Betriebsanforderungen entsprechende Ausbildung zukünftiger Kolleginnen und Kollegen
Netzwerke
Nutze deine Chance, betriebsübergreifend berufliche und private Kontakte aufzubauen und zu pflegen
Repräsentieren
Du vertrittst deinen Betrieb in den Ausschüssen der Kammern und sorgst so für ein positives Image des Unternehmens und der IG-Metall
Erfahrungen teilen
Deine Erfahrungen und Kenntnisse sorgen für praxisnahe Prüfungen in der Dualen Berufsausbildung -
.... MitarbeiterInnen zum Prüfen freizustellen
Kostenlos Fortbilden
Die durch das Prüfen im Rahmen der Dualen Berufsausbildung kostenlos erworbenen Kompetenzen nutzt der Mitarbeiter auch im Arbeitsalltag - zum Vorteil des Betriebes
Auf dem Laufenden bleiben
Über die Prüferinnen und Prüfer sichern sich Betriebe Informationsvorsprünge im Bereich der beruflichen Bildung
Mitreden
MitarbeiterInnen nehmen betriebsnahe Aspekte und Anliegen in der Berufsausbildung mit in den Prüfungsausschuss
Positives Betriebsimage
Betriebe beweisen durch Freistellungen Verantwortungsbewußtsein und sorgen für ein positives Image
Netzwerke nutzen
Der Betrieb erhält durch die zu Prüfungszwecken freigestellten MitarbeiterInnen den Zugang zu Netzwerken und Institutionen der beruflichen Bildung -
.... gewerkschaftlichen Engagements für Prüfer/innen
Gesetzliche, gesellschaftliche und satzungsgemäße Verantwortung
D.h., die Gewerkschaften haben nach § 40 (3) BBiG die Verantwortung, die Arbeitnehmervertreter/innen in Prüfungsausschüssen und davon abgeleitet auch in Erstellungsausschüssen zu besetzen. Drüber hinaus besagt die Satzung der IG Metall im § 2 (5): Aufgaben und Ziele der IG Metall sind insbesondere... Mitbestimmung in der gesamten Berufsbildung einschließlich des Schul- und Hochschulwesens.
Berufsbildungspolitik aus einem Guss
Darunter verstehe ich, dass wir die Ausbildungsordnungen und deren Umsetzung für "unsere" Berufe ebenso mitgestalten wie die damit verbundenen Abschlussprüfungen. Wir schließen damit eine Lücke zwischen Ordnungsarbeit und der Arbeit der Prüfer vor Ort. Als Arbeitnehmervertretung haben wir ein Verständnis von Prüfungsqualität, welche die berufliche Handlung in den Mittelpunkt stellt. Hierfür bedarf es eventuell mehr qualitative Fragestellungen als geschlossene Multiple-Choice Fragen oder besser gesagt mehr Augenmerk auf Qualität statt Wirtschaftlichkeit.
Verantwortung für eine hochwertige duale Ausbildung
Ob wir es uns eingestehen oder nicht, aber Prüfungen haben eine erhebliche Rückwirkung auf die betriebliche Ausbildung. Nicht ohne Grund heißt es "Die Prüfungsordnung ist der heimliche Ausbildungsrahmenplan ". Wenn wir die Aufgabenentwicklung zu stark aus ökonomischen Perspektiven betrachten und die Prüfung kleinteilig Sequenzieren, befürchte ich, dass sich dies entsprechend auf ganzheitliche Ausbildungskonzepte auswirkt.
Verantwortung für faire Prüfungen mit selbstbewussten Prüfer/innen
Prüfungsausschüsse sind zwar ein Organ der Kammer, haben jedoch weitreichende Kompetenzen, die sie autonom verantworten. Dies gelingt jedoch nur mit aufgeklärten Ausschussmitgliedern, die sich ihrer Rechte und Pflichten insbesondere gegenüber der Kammer bewusst sind. In der paritätischen Struktur des Ausschusses ist bereits die "ausgleichende" Funktion der Arbeitnehmervertretung impliziert, welche eine Gegengewicht zur Arbeitgeberbank und der Lehrerbank setzt.
Ansprache wichtiger betrieblicher Multiplikatoren
Mitgliedergewinnung und -Bindung findet noch immer zu einem erheblichen Teil über die Jugendvertretungen in den Betrieben statt. Hierbei können Ausbilder/innen Weichen stellen, wenn Sie sich als aktive Gewerkschafter verstehen und dies im Rahmen der Ausbildung leben. Die Rolle Prüfer/in und Ausbilder/in sind betrieblich im Normalfall mit den gleichen Personen besetzt.